Barrierefreiheit

TYPO3 bietet sich gerade zu an für eine möglichst barrierefreie Umsetzung von Internetseiten

Für Internetauftritte von Behörden gilt seit 2005 die Barrierefreie Informationstechnik Veordnung. Sie verlangt, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen barrierefreien Zugang zu allen Informationsangeboten der Behörden haben. Immerhin sind das ca. 15% der EU-Bevölkerung. 

Daher ist es auch für Unternehmen interessant, diese große Anzahl von Besuchern nicht außen vor zu lassen. TYPO3 unterstützt über verschiedene Wege barrierearme / -freie Internetseiten. So erzeugt z.B. der WYSIWIG Editor von TYPO3 standardmäßig validen HTML Code, der die Vorraussetzung für barrierefreien Webseiten bildet. Ebenso können zu allen Bildelementen alternative Beschreibungstexte hinterlegt werden, die beispielsweise von Screenreader (Geräte die sehbehinderten Menschen die Webseite vorlesen) verwendet werden.

Die technischen Vorraussetzungen für barrierefreie Internetseiten werden durch TYPO3 gelegt. in2code hilft bei der inhaltlichen und konzeptionellen Umsetzung.

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